Honorar
Mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit entstehen Gebühren. Dies gilt gleichermaßen für die gerichtliche wie die außergerichtliche Tätigkeit. Auch für die (telefonische) Erstberatung muss der Rechtsanwalt Gebühren in Ansatz bringen. Die Erörterung, ob ein Mandat übernommen werden soll, ist hingegen gebührenfrei.
Welche Gebühren im einzelnen entstehen, ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und einer dazugehörigen Gebührentabelle.
In außergerichtlichen Angelegenheiten besteht gemäß § 4 RVG die Möglichkeit, Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen zu vereinbaren.
Wichtig für Sie ist, dass bei einer einmaligen Erstberatung Gebühren in Höhe von maximal 190 € zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer entstehen, wenn Sie Verbraucher gemäß § 13 BGB sind. In der Regel belaufen sich die Gebühren für die Erstberatung auf 50,00 € bis 120,00 €.
Die voraussichtlich entstehenden Gebühren sollte man bereits in dem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt erfragen. Nähere Einzelheiten zu den Gebühren finden Sie hier.